Zeit zu verschenken .............!!!

 

Suchen Sie nach einer Geschenkidee für einen besonderen Menschen?
Verschenken Sie das, was niemand hat:   Zeit ! ! !
Viele ältere Menschen sind allein und wünschen sich jemanden,  der im Alltag hilft oder einfach nur zuhört, der die Zeitung vorliest oder mit Ihnen spazieren geht.

Wir haben die Zeit dafür und stellen Sie Ihnen gern zur Verfügung.

All diese Wünsche können mit einem Zeitgutschein von uns zeitlich individuell erfüllt werden. Die Zeitgutscheine können nach Bedarf für verschiedene Dienstleistungen eingelöst werden.

Das Guthaben Ihres Zeitgutscheins können Sie individuell wählen.

Die Abrechnung erfolgt im 10 Minuten Takt, die Mindesteinsatzzeit beträgt 30 Minuten. Hinzu kommt je Anfahrt eine Einsatzpauschale von 10 Minuten für Organisation und Wegezeit. Für Einsätze nach 22.00 Uhr, am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen sind mit 20 Minuten Einsatz zusätzlich zu berechnen.

Die  Gutscheine können Sie in verschiedenen Wertguthaben bei uns erwerben.

Besonderer Hinweis:
Pflegekassen – Abrechnungsmöglichkeit über § 45b, 45c (3) SGB XI


Nach diesem Gesetz können Sie zur Finanzierung von Betreuungsleistungen jährlich bis zu 2.400,00  Euro bei ihrer Pflegekasse zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld geltend machen. Leistungsberechtigt sind Personen, ab der Pflegestufe 0 und die zusätzlich einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben. Dieser Bedarf wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherten (MDK) erhoben. Die Pflegekasse ist für die Bewilligung der Leistung zuständig. Es handelt sich bei diesem Betrag nicht um eine Leistung, die bar ausgezahlt wird. Erstattet werden nur die jährlich gesammelten Rechnungen der Zeitgutscheine, die der Pflegedienst direkt mit dem Versicherten abrechnen muss. Ob Sie diese Leistung in Anspruch nehmen können, ist in einem Gespräch mit Ihrer Pflegekasse zu klären.