Grundpflege

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Grundpflege benötigen, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört:

im Bereich der Körperpflege

1. das Waschen,
2. das Duschen,
3. das Baden,
4. die Zahnpflege,
5. das Kämmen,
6. das Rasieren,
7. die Darm- oder Blasenentleerung.
im Bereich der Ernährung

8. das mundgerechte zubereiten der Nahrung,
9. die Aufnahme der Nahrung.
im Bereich der Mobilität

10. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
11. An- und Auskleiden,
12. Gehen,
13. Stehen,
14. Treppensteigen,
15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.