Grundpflege
Wenn Sie Unterstützung bei der Grundpflege benötigen, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört:
im Bereich der Körperpflege
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1. das Waschen,
2. das Duschen,
3. das Baden,
4. die Zahnpflege,
5. das Kämmen,
6. das Rasieren, -
7. die Darm- oder Blasenentleerung.
im Bereich der Ernährung
8. das mundgerechte zubereiten der Nahrung,
9. die Aufnahme der Nahrung.
im Bereich der Mobilität
10. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
11. An- und Auskleiden,
12. Gehen,
13. Stehen,
14. Treppensteigen,
15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.