Urlaubs- oder Verhinderungspflege -

damit Sie ausspannen können

 

Pflegebedürftige haben für vier Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzkraft, wenn die ehrenamtliche Pflegeperson z.B. wegen eines Urlaubes oder eigener Krankheit ausfällt. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Die Kosten für eine Ersatzpflegekraft trägt die Pflegekasse ab 01.01.2010 bis zu einem Betrag von 1.510,00 EURO (ab Januar 2012 = 1.550,00 EURO) im Kalenderjahr.

Leistet eine Fachkraft eines Pflegedienstes die so genannte Verhinderungspflege, übernimmt die Kasse die Kosten für die Ersatzpflege bis zu einem Betrag von 1.510,00 EURO (ab Januar 2012 = 1.550,00 EURO) im Kalenderjahr.

Alternativ kann der Pflegebedürftige für die Dauer von vier Wochen in einer Pflegeeinrichtung (z.B. Tagespflege usw.) betreut werden. Urlaubs- und Verhinderungspflege kann in einer zugelassenen oder in einer nichtzugelassenen Einrichtung durchgeführt werden. Auch hier übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu 1.510,00 EURO (ab Januar 2012 = 1.550,00 EURO) im Kalenderjahr.

Nur für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.

Ebenfalls ist eine stundenweise Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich möglich.
Urlaubs- und Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Bei Fragen zu Urlaubs- und Verhinderungspflege helfen wir Ihnen gern. Sprechen Sie uns bitte an.